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Erbschaft & Nachlass

Immobilie geerbt? Bewertung, Mediation & Verkauf in Halle & Leipzig

Eine Erbschaft bringt neben der Trauer oft komplizierte Fragen mit sich — besonders wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Als Immobiliensachverständiger und Mediator helfe ich Ihnen, Klarheit zu schaffen: mit einer fundierten Bewertung, neutraler Vermittlung in der Erbengemeinschaft und — wenn gewünscht — einem marktgerechten Verkauf.

300+
Gutachten erstellt
30+
Jahre Erfahrung
150+
Immobilien verkauft
Ihre Situation

Was passiert mit der geerbten Immobilie?

Die häufigsten Fragen nach einer Erbschaft drehen sich um den Wert der Immobilie und die Frage, ob verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll. Besonders in Erbengemeinschaften entstehen oft Konflikte — unterschiedliche Vorstellungen über den Wert, den Zeitpunkt und die Art der Verwertung.

Dazu kommt der Druck des Finanzamts: Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Erbschaft muss diese angezeigt werden. Das Finanzamt setzt den Immobilienwert oft pauschal und zu hoch an — ein qualifiziertes Gegengutachten kann die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren.

Mein Ansatz: Zuerst zuhören, dann beraten. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre persönliche Situation — ob Einzelerbe, Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsanspruch — und ich empfehle Ihnen den richtigen nächsten Schritt.

Ihr Weg mit uns

Beratung → Gutachten → Verkauf

Drei Schritte, ein Ansprechpartner — von der ersten Frage bis zur Schlüsselübergabe.

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Kostenfreies Erstgespräch

Wir klären Ihre Erbsituation: Einzelerbe oder Erbengemeinschaft? Gibt es Konflikte? Welche Fristen laufen? Ich empfehle den passenden nächsten Schritt — kostenfrei und unverbindlich.

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Gutachten & Mediation

Ich erstelle ein fundiertes Gutachten nach § 194 BauGB — für das Finanzamt, das Gericht oder als neutrale Basis. Bei Konflikten in der Erbengemeinschaft stehe ich als Mediator zur Verfügung.

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Verkauf — wenn gewünscht

Entscheiden Sie sich für den Verkauf, begleite ich Sie bis zum Notartermin. Die Gutachtenkosten werden vollständig mit der Maklerprovision verrechnet.

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Geerbte Immobilie — Ihr persönlicher Leitfaden

Erbschaftssteuer senken mit dem richtigen Gutachten, Erbengemeinschaft auflösen ohne Streit, Verkauf oder Vermietung — alle Optionen, alle Fristen, eine praktische Checkliste.

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Gutachten

Welches Gutachten brauche ich bei einer Erbschaft?

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Häufige Fragen

Was Erben wissen möchten

Brauche ich bei einer Erbschaft immer ein Gutachten? +
Nicht immer — aber in den meisten Fällen ist es ratsam. Das Finanzamt setzt den Immobilienwert oft pauschal und zu hoch an. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann als Gegengutachten dienen und die Erbschaftssteuer erheblich senken. Bei einer Erbengemeinschaft schafft ein neutrales Gutachten eine faire Verhandlungsbasis.
Was kostet die Erbschaftssteuer für eine Immobilie? +
Das hängt vom Verkehrswert, Ihrem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €. Ein Verkehrswertgutachten, das unter dem Finanzamt-Ansatz liegt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Im Erstgespräch kann ich Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Was ist, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist? +
Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft führt im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung — oft mit erheblichen Verlusten. Als Mediator helfe ich, eine einvernehmliche Lösung zu finden: Verkauf, Auszahlung einzelner Erben oder Übertragung. Ein neutrales Gutachten schafft die Basis für faire Verhandlungen.
Kann ich die Immobilie auch behalten und vermieten? +
Selbstverständlich. Auch für diese Entscheidung brauchen Sie zunächst eine fundierte Wertermittlung — um zu wissen, was die Immobilie als Kapitalanlage wert ist. Ich berate Sie gerne, ob Verkauf oder Vermietung in Ihrer Situation wirtschaftlich sinnvoller ist.
Welche Fristen muss ich bei einer Erbschaft beachten? +
Die Erbschaft muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden. Die Erbschaftssteuer wird auf Basis des Verkehrswertes berechnet — ein Gegengutachten sollte zeitnah erstellt werden. Bei Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft werden, kann Spekulationssteuer anfallen.
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  • Fristen: Was Sie in den ersten 3 Monaten tun müssen
  • Erbschaftssteuer senken mit Gegengutachten
  • Erbengemeinschaft — Ihre Rechte und Pflichten
  • Teilungsversteigerung vermeiden
  • Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
  • Checkliste: Alle Unterlagen auf einen Blick
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