Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (,,AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
§1 Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind nur für den Empfänger / Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei Vertragsschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des Empfängers wird die Angebotsweitergabe angenommen.
§2 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger / Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche unter Angabe der Quelle, schriftlich mitzuteilen.
§3 Höhe der Maklerprovision
Die Wohntraum Immobilien GmbH berechnet dem Käufer / Mieter / Pächter für den Nachweis und/oder für die von ihr vermittelten Abschlüsse von Verträgen der nachstehenden Art eine Provision. Die nachstehen genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer (z.Z. 19%).
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
a.) Kaufverträge (asset deal), Investitionsobjekte (Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Grundstücke, sonst. Kapitalanlagen) oder wirtschaftlich ähnliche Geschäfte (z.B. Erbbaurechte) vom Käufer 6%, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis. übernommene Belastungen. Nebenleistungen etc.) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (7,14% inkl. Mehrwertsteuer)
b.) Bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 6%. Berechnungsgrundlage wie bei a.
c.) Bei Projekten, Bauverträgen, Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3%, Berechnungsgrundlage wie bei a.)
d.) Für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – vom Berechtigten 1%, berechnet vom Verkehrswert des Objektes.
e.) Für die Vermittlung von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern & Dopplehaushälften gilt, es sein den zwischen den Partien wird etwas Anders vereinbart, die jeweilige gesetzliche Regelung. Hier ist die Provision zu je 50% zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu teilen.
Miet- und Pachtverträge von Gewerberäumen:
Drei durchschnittliche Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer ( 3,57 durchschnittliche Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer) Ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der Miet- / Pachtzeit. Bei Vereinbarung von Abstandszahlungen zahlt der Mieter / Pächter an uns eine Provision von 3% zzgl. Mehrwertsteuer (3,57% inkl. Mehrwertsteuer) der vereinbarten Abstandssumme.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt bei derVermittlung von Wohnraum eine Provision von 2 Monatsmieten (zzgl.MwSt.), welche der Eigentümer/Vermieter/Auftraggeber zu zahlen hat.
§5 Informationspflichten des Auftraggebers
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§6 Haftung, Schadenersatz
Der Makler weist darauf hin, dass die ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder seines Bevollmächtigten bzw. bei Abwicklung von Gemeinschaftsgeschäften von der Kollegenfirma stammen und vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf die Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernimmt der Makler nicht.
Unseren Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte Dritter zugrunde Sie sind unverbindlich.
§5 Informationspflichten des Auftraggebers
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§6 Haftung, Schadenersatz
Der Makler weist darauf hin, dass die ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder seines Bevollmächtigten bzw. bei Abwicklung von Gemeinschaftsgeschäften von der Kollegenfirma stammen und vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf die Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernimmt der Makler nicht.
Unseren Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte Dritter zugrunde Sie sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwischenverkauf bzw. -vermietung vorbehalten. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen. Für Eigenschaften und Wirtschaftlichkeit der von uns vermittelten Objekte wird keine Gewähr übernommen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§7 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter – auch entgeltlich tätig zu werden.
§8 Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Halle (Saale). Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.