Wohnfläche richtig berechnen — was wirklich zählt
Bei Verkauf und Vermietung entscheidet jede korrekt gezählte Fläche über den Preis. Doch Küche, Bad, Balkon und Dachschräge werden unterschiedlich gewertet. Die Regeln der Wohnflächenverordnung — kurz und praxisnah.
Küche und Bad — voll dabei
Eine häufige Unsicherheit: Zählen Küche und Bad mit? Ja, in voller Fläche. Nach § 2 der Wohnflächenverordnung gehören alle Räume, die zum Wohnen bestimmt sind, zur Wohnfläche — dazu zählen Küche, Bad, Flur, Abstellräume innerhalb der Wohnung und natürlich Wohn- und Schlafräume.
Das ist mehr als eine Formalie: Eine falsch angegebene Wohnfläche kann bei Verkauf und Vermietung zu Streit und Preisabschlägen führen. Wer korrekt misst, argumentiert sicherer.
Terrasse und Balkon — nur anteilig
Freiflächen werden nicht voll gerechnet. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen fließen nach § 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel (25 %) in die Wohnfläche ein, in besonderen Fällen — etwa bei hochwertiger Nutzbarkeit — bis zu 50 %.
Eine 12 m² große Terrasse zählt also meist mit 3 m² zur Wohnfläche. Wer sie voll ansetzt, überschätzt die Fläche — und riskiert später eine Reklamation.
Dachschrägen und Kellerräume
Unterm Dach entscheidet die Höhe: Flächen mit einer Raumhöhe unter 1 Meter zählen nicht, zwischen 1 und 2 Meter zur Hälfte und ab 2 Meter voll. So kommt ein ausgebautes Dachgeschoss oft auf deutlich weniger anrechenbare Fläche, als die Grundfläche vermuten lässt.
Kellerräume, Waschküche, Heizungsraum und Garage gehören nicht zur Wohnfläche — auch wenn sie nutzbar und gepflegt sind.
Warum die Wohnfläche den Wert bestimmt
Der Verkaufspreis wird fast immer über den Quadratmeterpreis kommuniziert. Ist die Wohnfläche zu hoch angesetzt, wirkt die Immobilie im Vergleich teuer — ist sie zu niedrig, verschenken Sie Geld. Eine saubere, nachvollziehbare Flächenberechnung ist deshalb die Grundlage jeder seriösen Bewertung.
Als Sachverständiger prüfe ich die Fläche nach WoFlV und ordne sie in den realen Markt in Halle, Leipzig und dem Saalekreis ein — damit Ihr Angebotspreis von Anfang an steht.
Kurz beantwortet
Zählt die Küche zur Wohnfläche?+
Wie wird die Terrasse gerechnet?+
Zählt der ausgebaute Keller mit?+
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