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Immobilie vermieten statt verkaufen

Nicht jeder Eigentümer möchte verkaufen. Wenn sich Vermietung lohnt, begleiten wir Sie von der Renditeberechnung über die Mietersuche bis zur Verwaltung – in der gesamten Region Halle–Leipzig.

Vermieten oder verkaufen? Die ehrliche Rechnung

Eine vermietete Immobilie kann ein stabiles Standbein der Altersvorsorge sein – aber nur, wenn die Rechnung aufgeht. In der Region Halle–Leipzig liegen die Mietrenditen je nach Lage und Zustand zwischen 4 und 7 %. Entscheidend sind Faktoren wie Instandhaltungsrücklagen, Leerstandsrisiko und steuerliche Abschreibungen.

Wir helfen Ihnen mit einer ehrlichen Berechnung: Was bringt die Vermietung nach Abzug aller Kosten tatsächlich ein? Und wie verhält sich das im Vergleich zum Verkaufserlös, angelegt in andere Anlageformen? Diese Transparenz ist die Grundlage für die richtige Entscheidung.

Typische Situationen, in denen Eigentümer vermieten statt verkaufen: nach dem Umzug in ein größeres Haus, bei einer vorübergehenden beruflichen Veränderung, als Kapitalanlage im Ruhestand oder wenn der Immobilienmarkt gerade ungünstig ist.

Unser Vermietungsservice

1

Renditeberechnung

Wir analysieren alle Einnahmen und Kosten, berechnen die Nettomietrendite und vergleichen mit Verkaufsalternativen – ehrlich und transparent.

2

Mietersuche & Prüfung

Professionelle Inserierung, Bonitätsprüfung und Besichtigungsmanagement. Wir finden zuverlässige Mieter, die Ihre Immobilie gut behandeln.

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Mietvertragsgestaltung

Rechtssichere Mietverträge, korrekte Übergabeprotokolle und auf Wunsch laufende Mietverwaltung – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Die Frage vor der Frage: verkaufen statt vermieten?

Bevor Sie sich für die Vermietung entscheiden, lohnt ein Blick auf die Haltedauer. Ist Ihre Immobilie seit mehr als zehn Jahren in Ihrem Privatvermögen, ändert sich die Rechnung grundlegend — steuerlich wie wirtschaftlich.

Was viele Eigentümer nicht auf dem Schirm haben

Nach zehn Jahren im Privatvermögen ist der Verkaufserlös in der Regel steuerfrei (§ 23 EStG). Mieteinnahmen dagegen sind voll einkommensteuerpflichtig — je nach persönlichem Satz bis zu 42 oder 45 Prozent. Dazu kommen Mietausfallrisiko, Sanierungspflichten und die Grenzen des Mietrechts bei Erhöhungen.

Die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG

Private Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien bleiben steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge — nicht Schlüsselübergabe und nicht die Eintragung im Grundbuch.

1
Gekauft 2014, verkauft 2026
Elf Jahre dazwischen — der Gewinn bleibt steuerfrei.
2
Gekauft 2019, verkauft 2026
Sieben Jahre — der Gewinn ist steuerpflichtig.
3
Geerbt oder geschenkt
Es zählt das Anschaffungsdatum des Erblassers oder Schenkers. Bei Erbschaften ist die Frist deshalb oft längst erfüllt.

Wichtige Ausnahmen

Selbst bewohnt. Wurde die Immobilie durchgehend seit der Anschaffung selbst genutzt, entfällt die Steuer unabhängig von der Zehnjahresfrist. Es genügt auch, wenn sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken gedient hat — das können faktisch deutlich weniger als drei volle Jahre sein.

Gewerblicher Grundstückshandel. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, wird steuerlich anders behandelt. Dann greifen die Regeln für gewerbliche Einkünfte statt der privaten Veräußerungsgeschäfte.

Keine Steuerberatung. Diese Darstellung ist allgemein. Ob und wie § 23 EStG in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater — besonders bei Erbschaft, teilweiser Vermietung, Umbauten oder mehreren Verkäufen. Wir sind Immobiliensachverständige, keine Steuerberater.

Verkauf und Vermietung im direkten Vergleich

Sechs Kriterien, wie sie sich für ein Bestandsobjekt darstellen, das länger als zehn Jahre im Privatvermögen liegt.

Verkauf
Vermietung
Steuerlast
Erlös nach zehn Jahren in der Regel steuerfrei
Mieteinkünfte voll einkommensteuerpflichtig
Liquidität
Sofort und vollständig verfügbar
Über Jahre verteilt, im Objekt gebunden
Aufwand
Einmalig — danach erledigt
Laufend: Verwaltung, Reparaturen, Abrechnungen
Risiko
Kein Mietausfall, keine Sanierungspflicht
Mietausfall, GEG-Pflichten, Grenzen bei Mieterhöhungen
Wertentwicklung
Keine Teilhabe an künftiger Wertsteigerung
Wertsteigerung und Inflationsschutz bleiben
Erbe und Nachfolge
Liquidität lässt sich leicht aufteilen
In Erbengemeinschaften oft Streitpunkt

Eine Beispielrechnung

Dreizimmerwohnung in Halle, 2010 geerbt, Verkehrswert heute 350.000 €, erzielbare Kaltmiete 1.200 € im Monat.

Verkauf

Verkaufserlös350.000 €
Steuer — Frist erfüllt, § 23 EStG0 €
Netto verfügbarrund 350.000 €

Vermietung über zehn Jahre

Kaltmieten (1.200 € × 120 Monate)144.000 €
Instandhaltung, 1 % des Werts pro Jahr− 35.000 €
Mietausfallrisiko, 4 %− 5.760 €
Verwaltung, rund 5 %− 7.200 €
Einkommensteuer auf den Überschuss, 35 %− 32.000 €
Netto über zehn Jahrerund 64.000 €

Vereinfachte Modellrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Anschaffungskosten, persönlicher Steuerlast, Modernisierungsstand, Lage und Marktentwicklung ab. Hinzu kommt bei der Vermietung die Wertentwicklung der Immobilie, die hier nicht eingerechnet ist. Ihren konkreten Fall rechnen wir gemeinsam durch — kostenfrei und unverbindlich.

Sechs Kostenblöcke, die Vermietung teurer machen als gedacht

Vermietung wirkt nach passivem Einkommen. Tatsächlich sind es sechs aktive Posten, die in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen sind.

Energetische Anforderungen
Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz, etwa beim Heizungstausch. Eine Wärmepumpe kostet 25.000 bis 40.000 €, Dämmung je nach Umfang 15.000 bis 60.000 €.
Grenzen bei Mieterhöhungen
Im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze die Erhöhung auf 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15. Bei einer Neuvermietung greift zusätzlich die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Mietausfall
Vier bis sechs Prozent gelten als durchschnittliches Risiko. Kommt es zur Räumungsklage, sind sechs bis achtzehn Monate Ausfall plus Anwaltskosten realistisch.
Schönheitsreparaturen
Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an Übertragungsklauseln verschärft. Ist die Klausel unwirksam, trägt der Vermieter die Kosten.
Sanierungsstau
Heizung nach etwa 20 Jahren, Bad nach 25, Fenster nach 30 — bei Bestandsobjekten wird oft mehreres gleichzeitig fällig.
Steuer auf die Mieten
Voll einkommensteuerpflichtig, bis zu 42 oder 45 Prozent. Die Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn, verschafft Ihnen aber keine Liquidität.

Wann Vermietung die richtige Entscheidung ist

Es gibt gute Gründe zu vermieten — sie sind nur seltener rein finanzieller Natur, als viele annehmen.

1
Die Immobilie soll in der Familie bleiben
Sie halten sie für Kinder oder Enkel. Der ideelle Wert wiegt schwerer als die finanzielle Optimierung — ein völlig legitimer Grund.
2
Sie brauchen das Kapital nicht
Der Mietüberschuss ist ein Zubrot, die Wertsteigerung ein Bonus, der Inflationsschutz inklusive. Ohne Liquiditätsbedarf verliert das Verkaufsargument an Gewicht.
3
Sie verwalten selbst
Sie wohnen in der Nähe, haben Zeit und kennen Ihre Handwerker. Das senkt den Aufwand erheblich — und damit das stärkste Gegenargument.

Umgekehrt spricht vieles für den Verkauf, wenn mehrere dieser Punkte zusammenkommen: Die Immobilie liegt über zehn Jahre im Privatvermögen, Sie wollen das Kapital flexibel nutzen, Ihr Steuersatz liegt bei 35 Prozent oder darüber, Heizung, Bad oder Fenster sind älter als zwanzig Jahre, energetische Maßnahmen stehen an — und im Ortsteil werden solide Preise erzielt. Was in Ihrem Stadtteil realistisch ist, steht in unserer Preisübersicht für Halle und auf den Ortsseiten der Region.

Häufige Fragen zur Vermietung

Wie hoch ist die Mietrendite in der Region Halle–Leipzig?+
Abhängig von Lage und Zustand rechnen Sie mit Bruttomietrenditen von 4–7 %. Stadtlagen in Halle und Leipzig liegen eher bei 4–5 %, Umlandgemeinden im Saalekreis oft bei 5–7 %. Wir berechnen Ihnen die Nettorendite nach allen Kosten.
Welche Kosten kommen auf mich als Vermieter zu?+
Typische Kosten: nicht umlagefähige Nebenkosten, Instandhaltungsrücklage (ca. 1 €/m²/Monat), Verwaltungskosten, Leerstandsrisiko und die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen. Dafür können Sie Abschreibungen, Zinsen und Werbungskosten steuerlich absetzen.
Kann ich später immer noch verkaufen?+
Ja, eine vermietete Immobilie kann jederzeit verkauft werden. Allerdings erzielen vermietete Objekte oft 10–15 % weniger als vergleichbare leere Immobilien, da Kapitalanleger andere Preise zahlen als Eigennutzer. Nach 10 Jahren Haltedauer entfällt die Spekulationssteuer.
Ab wann ist der Verkaufserlös steuerfrei?+
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn bei Immobilien im Privatvermögen nach § 23 EStG in der Regel steuerfrei. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien zählt das Anschaffungsdatum des Erblassers oder Schenkers — die Frist ist dann oft längst erfüllt. Ob das in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater.
Was gilt, wenn ich selbst darin gewohnt habe?+
Wurde die Immobilie seit der Anschaffung durchgehend selbst bewohnt, entfällt die Steuer unabhängig von der Zehnjahresfrist. Es genügt auch, wenn sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken gedient hat — faktisch können das deutlich weniger als drei volle Jahre sein.
Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?+
Im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 Prozent innerhalb von drei Jahren; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 Prozent. Davon zu unterscheiden ist die Mietpreisbremse: Sie betrifft die Neuvermietung und erlaubt höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Modernisierungsmieterhöhung folgt wiederum eigenen Regeln.
Was kostet die Vermietung über Sie?+
Zwei Netto-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt, wer den Makler beauftragt — bei der Vermietung also der Vermieter. Enthalten sind Mietpreisanalyse, Exposé, Vermarktung, Bonitätsprüfung der Bewerber, Besichtigungen, Mietvertrag und Übergabe mit Protokoll. Eine laufende Hausverwaltung übernehmen wir nicht, empfehlen aber gern einen Verwalter aus der Region.
Rechnet sich Vermietung überhaupt noch?+
Das hängt am Einzelfall. Bei einem Objekt, das seit über zehn Jahren im Privatvermögen liegt und bei dem Heizung, Bad oder Fenster in den nächsten Jahren fällig werden, schlägt der steuerfreie Verkaufserlös die Mietrendite häufig deutlich. Liegt kein Liquiditätsbedarf vor, soll die Immobilie in der Familie bleiben oder verwalten Sie selbst, kann Vermietung die bessere Wahl sein. Wir rechnen beide Wege für Ihr Objekt durch, bevor Sie sich festlegen.

Zum Mitnehmen

Ratgeber: Vermieten oder verkaufen?

Zehn Seiten mit der vollständigen Gegenüberstellung, den Rechenbeispielen und einer Zwölf-Punkte-Checkliste für Ihre Entscheidung.

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Vermieten mit Strategie

Wir zeigen Ihnen, ob sich die Vermietung lohnt – und wenn ja, finden wir den passenden Mieter für Ihre Immobilie.