Restnutzungsdauer-Gutachten — höhere Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie
Das Finanzamt rechnet bei vermieteten Wohngebäuden pauschal mit 50 Jahren Nutzungsdauer. Ältere oder wenig modernisierte Häuser halten wirtschaftlich oft deutlich kürzer. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten setzen Sie die tatsächliche Dauer an — und schreiben jedes Jahr mehr ab. Prüfen Sie in zwei Minuten kostenlos, ob sich das für Ihre Immobilie lohnt.
AfA-Check: Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie?
Die Vorprüfung rechnet mit den Regeln der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021): Gesamtnutzungsdauer, Alter und Ihre Modernisierungen ergeben die voraussichtliche Restnutzungsdauer. Die vergleichen wir mit der gesetzlichen Abschreibungsdauer.
Wir rufen Sie innerhalb eines Werktags unter an und besprechen, was ein Gutachten in Ihrem Fall bringt, welche Unterlagen wir brauchen und wann der Ortstermin passt.
Vorprüfung nach ImmoWertV 2021 mit Spannen für Gebäudeanteil, Restnutzungsdauer und Steuersatz — kein Gutachten und keine Steuerberatung. Die tatsächliche Restnutzungsdauer ergibt erst die Besichtigung.
Worum es geht
Wer eine Immobilie vermietet, darf die Kosten des Gebäudes über die Jahre steuerlich abschreiben (Absetzung für Abnutzung, AfA). Das Gesetz arbeitet dabei mit Pauschalen: 2 % im Jahr für Gebäude ab Baujahr 1925, 2,5 % für ältere und 3 % für Gebäude, die nach 2022 fertiggestellt wurden (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Das entspricht 50, 40 bzw. 33 Jahren.
Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, darf sie angesetzt werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Ein Haus aus den 1960er Jahren mit originalem Dach, alten Leitungen und Einfachfenstern hat wirtschaftlich selten noch 50 Jahre vor sich. Weist ein Gutachten zum Beispiel 20 Jahre nach, steigt der jährliche Abschreibungsbetrag auf das Zweieinhalbfache.
Wichtig zu wissen: Die höhere Abschreibung verschiebt die Steuerersparnis nach vorn — abgeschrieben wird insgesamt nicht mehr als die Anschaffungskosten des Gebäudes. Der Vorteil liegt im Zeitpunkt: mehr Liquidität in den ersten Jahren, oft genau dann, wenn Finanzierung und Instandsetzung am meisten kosten.
Wann es sich lohnt — und wann nicht
Ältere, wenig modernisierte Gebäude
Vermietete Häuser und Wohnungen mit Baujahr vor etwa 1980, bei denen Dach, Fassade, Leitungen oder Heizung noch weitgehend original sind. Dazu ein hoher Gebäudeanteil am Kaufpreis und ein hoher persönlicher Steuersatz.
Neubau, Kernsanierung, Verkaufspläne
Neuere oder kernsanierte Gebäude haben eine lange Restnutzungsdauer — dann passt die Pauschale. Auch bei niedrigen Einkünften oder einem geplanten Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist Vorsicht geboten: Die Abschreibung mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 23 EStG).
So läuft es ab
- Vorprüfung online — Sie sehen sofort, ob sich ein Gutachten voraussichtlich lohnt, und auf Wunsch die Spanne.
- Kostenloses Vorgespräch — am Telefon nennen wir Ihnen unsere Einschätzung als Zahl: voraussichtliche Restnutzungsdauer, Mehr-Abschreibung und auf Wunsch eine Wertindikation für Ihre Immobilie. Lohnt es sich, bekommen Sie den Festpreis und einen Link, über den Sie Kaufvertrag, Pläne und Modernisierungsnachweise bequem hochladen.
- Ortstermin — wir besichtigen das Gebäude: Bauteile, Zustand, Modernisierungen, Instandhaltungsstau.
- Gutachten — objektbezogen begründet nach ImmoWertV, Gebäude- und Bodenwert getrennt, mit Fotodokumentation.
- Steuererklärung — Sie oder Ihre Steuerberatung reichen das Gutachten mit der Erklärung beim Finanzamt ein.
Was es kostet
Kostenlos: der AfA-Check und das Vorgespräch. Dort bekommen Sie unsere Einschätzung als Zahl — Restnutzungsdauer, Mehr-Abschreibung, auf Wunsch eine Wertindikation. Bezahlt wird erst das Gutachten: die schriftliche, fachlich begründete Herleitung, die Sie beim Finanzamt einreichen.
| Objekt | Festpreis |
|---|---|
| Eigentumswohnung | ab 890 € |
| Ein- und Zweifamilienhaus, Doppel- und Reihenhaus | ab 1.090 € |
| Mehrfamilienhaus bis 10 Wohnungen | ab 1.390 € |
| Wohn- und Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus über 10 Wohnungen | ab 1.690 € |
Alle Preise inkl. 19 % Umsatzsteuer, Ortstermin in Halle, Leipzig und im Saalekreis inklusive. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen im Vorgespräch, bevor Sie etwas beauftragen. Mehrere Objekte: Paketpreis auf Anfrage. Das Gutachtenhonorar ist bei vermieteten Objekten in der Regel als Werbungskosten absetzbar — Einzelheiten klärt Ihre Steuerberatung.
Warum wir vor Ort besichtigen
Der Bundesfinanzhof hat 2024 klargestellt: Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer schreibt das Gesetz weder eine bestimmte Methode noch eine bestimmte Zertifizierung des Gutachters vor (BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23). Entscheidend ist, dass das Gutachten die Restnutzungsdauer für das konkrete Gebäude nachvollziehbar begründet.
Genau daran scheitern Gutachten, die ausschließlich aus Online-Angaben entstehen. Wir sehen uns das Gebäude an, dokumentieren Bauteile und Modernisierungen und leiten die Restnutzungsdauer daraus her. Das macht das Gutachten belastbar, wenn das Finanzamt genauer hinsieht.
Das Gutachten erstellt Steffen Batat — Immobilienfachwirt (IHK), Immobiliensachverständiger und Mediator, seit mehr als 30 Jahren in der Region Halle-Leipzig tätig. Mehr über unsere Gutachten und Bewertungen und die kostenlose Online-Wertermittlung.
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten? +
Für wen lohnt sich das? +
Gilt das auch für geerbte oder geschenkte Immobilien? +
Kann ich die höhere Abschreibung rückwirkend geltend machen? +
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an? +
Was kostet das Vorgespräch? +
Was kostet das Gutachten? +
Welche Unterlagen brauchen Sie? +
Ersetzt das eine Steuerberatung? +
Jetzt prüfen
Sie sehen sofort, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre vermietete Immobilie voraussichtlich lohnt.
Zum AfA-CheckHinweis: Diese Seite gibt die steuerliche Lage allgemein wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Die Vorprüfung ist eine Schätzung nach ImmoWertV 2021 und kein Gutachten. Ob und in welcher Höhe eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
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